MwSt. bei Scheidgut

Fällt beispielsweise die MwSt. bei Scheidgut an?

Für die steuerliche Behandlung von Scheidgut gelten die Regelungen der Besteuerung von Edelmetallen. Generell können in Deutschland Edelmetalle in verschiedener Form erworben werden. Üblicherweise geschieht dies in Form von Münzen und Medaillen, in Gestalt von Barren oder ganz einfach als Schmuck. Besonders die Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium werden zu Schmuck verarbeitet. In Barrenform sind in der Regel sämtliche Metalle erhältlich.

Die steuerliche Behandlung von Scheidgut mit Gold

Goldbarren

Der Ankauf von Gold unterliegt in der Bundesrepublik Deutschland diversen Besonderheiten, die zu beachten sind. Gold (beispielsweise in Barrenform) wird in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich als Anlagegold eingestuft und ist daher von der Entrichtung der Umsatzsteuer befreit. Allerdings nur dann, wenn es einen Goldgehalt von mindestens 995/1000 enthält. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, so muß der normale Umsatzsteuersatz darauf entrichtet werden. Für die Umsatzsteuerbefreiung von Goldmünzen müssen allerdings vier Voraussetzungen erfüllt sein. 1.) Goldmünzen werden ebenfalls erst ab einem Reinheitsgrad von 900/1000 als Anlagegold klassifiziert. Ist ihr Goldgehalt niedriger, unterliegen sie nicht der Umsatzsteuerbefreiung. 2.) Ferner muß die Anlagemünze in ihrem Prägeland als gesetzliches Zahlungsmittel anerkannt sein. Dazu ist es jedoch nicht erforderlich, dass ein Nennwert auf der Münze aufgeprägt ist. 3.) Soll die Goldmünze als Anlagegold klassifiziert werden, so muß sie nach 1800 geprägt worden sein. 4.) Goldmünzen, die vor 1800 geprägt worden sind, gelten als Sammlerstücke und sind damit generell von der Umsatzsteuer befreit. Auch nach 1800 geprägte Goldmünzen können als Sammlermünzen anerkannt werden, allerdings darf der übliche Marktpreis der Münze den Marktpreis des enthaltenen Goldes nicht mehr als um 80 Prozent übersteigen.

Silber und alle anderen Edelmetalle im Scheidgut

Silberbesteck

Die steuerliche Behandlung von Silber ist dagegen gänzlich anders. In Deutschland wird grundsätzlich auf Silberbarren und Silbermünzen der gesetzliche Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben. Lediglich einige wenige Anlagemünzen dürfen mit dem ermäßigsten Satz von 7 Prozent Mehrwertsteuer besteuert werden. Welche Münzen dies sind, wird vom Bundesfinanzministerium festgelegt. Alle übrigen Edelmetalle, ganz gleich, ob in Münz- oder in Barrenform, unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent. Auf der Basis von Edelmetallgeschäften realisierte Gewinne, beispielsweise aus dem Verkauf von Gold, dürfen in Deutschland steuerfrei bleiben, sofern zwischen An- und Verkauf mindestens die Spekulationsfrist (12 Monate) vergangen ist. Ebenfalls gilt bei Gold die Abgeltungssteuer nicht.